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Vorbehaltlose Freiheitsrechte
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English summary: A number of basic rights protected by the German Basic Law are formulated in very strict terms. Judging from their wording, these rights, such as the freedom of art and science or ...
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29 September 2006
English summary: A number of basic rights protected by the German Basic Law are formulated in very strict terms. Judging from their wording, these rights, such as the freedom of art and science or the freedom of religion, cannot be restricted by or pursuant to statutory law. According to the well-established jurisprudence of the German Federal Constitutional Court, restrictions are nevertheless permissible if the relevant rights conflict with the basic rights of others or with basic constitutional principles. Sebastian Lenz questions this jurisprudence. Having analyzed the Federal Constitutional Court's decisions, he proposes a new reading of the respective basic rights based on their meaning and function. As a consequence of this reading, restrictions are permissible only to ensure the minimum necessary standard derived from the guarantee of human dignity.
German description: Das Grundgesetz enthalt Freiheitsrechte, die ohne jeden Vorbehalt gewahrleistet sind. Diese vorbehaltlosen Freiheitsrechte, etwa die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie die Kunst- und die Wissenschaftsfreiheit, lassen ihrem Wortlaut zufolge Einschrankungen durch den Staat nicht zu. Gleichwohl erlaubt das Bundesverfassungsgericht Einschrankungen auf der Grundlage von kollidierendem Verfassungsrecht, in der Praxis vor allem auf der Grundlage der Grundrechte Dritter. In einer kritischen Auseinandersetzung mit der Verfassungsrechtsprechung zeigt Sebastian Lenz, dass die Handlungsmoglichkeiten des Staates im Bereich vorbehaltloser Freiheitsrechte differenziert zu betrachten sind. Einerseits ist der Staat zur Einrichtung und Ausgestaltung auch der vorbehaltlosen Freiheitsrechte berechtigt und verpflichtet. Dies folgt aus ihrer leistungsrechtlichen Funktion und ermachtigt den Staat zur Setzung und Durchsetzung von Privatrecht auch mit Auswirkungen auf vorbehaltlos gewahrleistete Freiheitsrechte. Das Bundesverfassungsgericht ist im Wesentlichen auf eine Evidenzkontrolle beschrankt, ohne dass es auf die Vorbehaltlosigkeit ankommt. Andererseits enthalten die vorbehaltlosen Freiheitsrechte ein striktes Eingriffsverbot, das nur im Fall einer Kollision mit einer verfassungsrechtlichen Handlungspflicht zurucktreten muss. Solche Kollisionsfalle sind zwar nicht undenkbar, aber doch weitaus seltener als die Rechtsprechung bislang annimmt. Ein Kollisionsfall liegt vor, wenn die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates, konkret der Schutz der Menschenwurde eines Dritten, einen Eingriff in ein vorbehaltloses Freiheitsrecht als einziges Mittel erzwingt. Nur in einem solchen Ausnahmefall ist ein Eingriff zulassig.
German description: Das Grundgesetz enthalt Freiheitsrechte, die ohne jeden Vorbehalt gewahrleistet sind. Diese vorbehaltlosen Freiheitsrechte, etwa die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie die Kunst- und die Wissenschaftsfreiheit, lassen ihrem Wortlaut zufolge Einschrankungen durch den Staat nicht zu. Gleichwohl erlaubt das Bundesverfassungsgericht Einschrankungen auf der Grundlage von kollidierendem Verfassungsrecht, in der Praxis vor allem auf der Grundlage der Grundrechte Dritter. In einer kritischen Auseinandersetzung mit der Verfassungsrechtsprechung zeigt Sebastian Lenz, dass die Handlungsmoglichkeiten des Staates im Bereich vorbehaltloser Freiheitsrechte differenziert zu betrachten sind. Einerseits ist der Staat zur Einrichtung und Ausgestaltung auch der vorbehaltlosen Freiheitsrechte berechtigt und verpflichtet. Dies folgt aus ihrer leistungsrechtlichen Funktion und ermachtigt den Staat zur Setzung und Durchsetzung von Privatrecht auch mit Auswirkungen auf vorbehaltlos gewahrleistete Freiheitsrechte. Das Bundesverfassungsgericht ist im Wesentlichen auf eine Evidenzkontrolle beschrankt, ohne dass es auf die Vorbehaltlosigkeit ankommt. Andererseits enthalten die vorbehaltlosen Freiheitsrechte ein striktes Eingriffsverbot, das nur im Fall einer Kollision mit einer verfassungsrechtlichen Handlungspflicht zurucktreten muss. Solche Kollisionsfalle sind zwar nicht undenkbar, aber doch weitaus seltener als die Rechtsprechung bislang annimmt. Ein Kollisionsfall liegt vor, wenn die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates, konkret der Schutz der Menschenwurde eines Dritten, einen Eingriff in ein vorbehaltloses Freiheitsrecht als einziges Mittel erzwingt. Nur in einem solchen Ausnahmefall ist ein Eingriff zulassig.
Price: £131.00
Pages: 343
Publisher: Mohr Siebeck
Imprint: Mohr Siebeck
Publication Date:
29 September 2006
ISBN: 9783161489877
Format: Hardcover
BISACs:
LAW / Constitutional, Constitution
1. Teil: Grundlegung
1 Vorbehaltlose Freiheitsrechte im Grundgesetz
2 Die Grundrechte als Abwehr- und als Leistungsrechte
2. Teil: Staatliche Handlungsmoglichkeiten im Bereich vorbehaltloser Freiheitsrechte
3 Schutzbereichsbestimmung durch den Gesetzgeber im Bereich der klassischen Einrichtungsgarantien
4 Schutzbereichsbestimmung durch den Gesetzgeber im Bereich der sonstigen Freiheitsrechte - zur Privatrechtswirkung der Freiheitsrechte
5 Die Zulassigkeit von Eingriffen in vorbehaltlose Freiheitsrechte
Wesentliche Ergebnisse
Summary
1 Vorbehaltlose Freiheitsrechte im Grundgesetz
2 Die Grundrechte als Abwehr- und als Leistungsrechte
2. Teil: Staatliche Handlungsmoglichkeiten im Bereich vorbehaltloser Freiheitsrechte
3 Schutzbereichsbestimmung durch den Gesetzgeber im Bereich der klassischen Einrichtungsgarantien
4 Schutzbereichsbestimmung durch den Gesetzgeber im Bereich der sonstigen Freiheitsrechte - zur Privatrechtswirkung der Freiheitsrechte
5 Die Zulassigkeit von Eingriffen in vorbehaltlose Freiheitsrechte
Wesentliche Ergebnisse
Summary