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Unkorperliche Guter im Zivilrecht
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English summary: In the modern world, intangible assets are of increasing importance. The notion encompasses not only intellectual property rights, such as patents or trademarks, but also energy, i...
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07 September 2011
English summary: In the modern world, intangible assets are of increasing importance. The notion encompasses not only intellectual property rights, such as patents or trademarks, but also energy, information (like data or software), financial instruments and goods that exist in virtual reality only (like avatars). Jurisprudence has been struggling with these objects since the times of Roman law. In Germany, a major problem is created by the idea underlying the Civil Code (BGB) that property rights can be held in tangible objects only. Intangible objects remain completely outside the Code's realm. The result is that piecemeal solutions prevail with regard to issues such as the applicable rules to the protection or transfer of rights in incorporeal goods. The authors of this work try to mark a change. By searching for common principles applicable to all kinds of intangible assets, they attempt to provide a coherent treatment of the new phenomena. Beside similarities and common principles, they also explore fundamental differences between these assets that call for specific rather than general rules.
German description: Unkorperliche, das heisst sinnlich nicht wahrnehmbare Guter bestimmen zunehmend unsere Welt. Zu ihnen zahlen nicht nur die klassischen Immaterialguter, wie etwa patentierbare Erfindungen oder urheberrechtlich schutzfahige Werke, sondern auch Energie, Informationen in Form von Daten oder Software und nicht zuletzt verkehrsfahige Forderungen in Gestalt entmaterialisierter Finanzmarktprodukte. Das BGB kennt als Gegenstand einer umfassenden rechtlichen Zuweisung nur korperliche Guter, die als Sachen im Eigentum ihres Inhabers stehen. Unkorperliche Guter werden zum Teil durch andere zivilrechtliche Normen wie etwa das Recht des geistigen Eigentums (Immaterialguterrecht) zugeordnet, zum Teil bleibt ihre Zuordnung aber auch ungeregelt. Das Recht der unkorperlichen Guter ist damit mehr als das klassische Immaterialguterrecht. Was fehlt, ist ein ubergreifender Ansatz, der die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen unkorperlichen Guter ausleuchtet und auf dessen Grundlage sich moglicherweise ein konsistentes dogmatisches Konzept entwickeln lasst. Er muss uber die Grenzen des geltenden deutschen Rechts hinausgehen, insbesondere die europaische Perspektive berucksichtigen, und sollte auch aktuellen Entwicklungen, die zur Entstehung neuer unkorperlicher Guter wie beispielsweise virtueller Gegenstande fuhren, Rechnung tragen. Die Autoren der Beitrage dieses Bandes gehen erste Schritte auf dem langen Weg zur Konstruktion eines solchen Konzepts. Dabei zeigen sie mogliche Bausteine ebenso wie potentielle Sollbruchstellen auf.
German description: Unkorperliche, das heisst sinnlich nicht wahrnehmbare Guter bestimmen zunehmend unsere Welt. Zu ihnen zahlen nicht nur die klassischen Immaterialguter, wie etwa patentierbare Erfindungen oder urheberrechtlich schutzfahige Werke, sondern auch Energie, Informationen in Form von Daten oder Software und nicht zuletzt verkehrsfahige Forderungen in Gestalt entmaterialisierter Finanzmarktprodukte. Das BGB kennt als Gegenstand einer umfassenden rechtlichen Zuweisung nur korperliche Guter, die als Sachen im Eigentum ihres Inhabers stehen. Unkorperliche Guter werden zum Teil durch andere zivilrechtliche Normen wie etwa das Recht des geistigen Eigentums (Immaterialguterrecht) zugeordnet, zum Teil bleibt ihre Zuordnung aber auch ungeregelt. Das Recht der unkorperlichen Guter ist damit mehr als das klassische Immaterialguterrecht. Was fehlt, ist ein ubergreifender Ansatz, der die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen unkorperlichen Guter ausleuchtet und auf dessen Grundlage sich moglicherweise ein konsistentes dogmatisches Konzept entwickeln lasst. Er muss uber die Grenzen des geltenden deutschen Rechts hinausgehen, insbesondere die europaische Perspektive berucksichtigen, und sollte auch aktuellen Entwicklungen, die zur Entstehung neuer unkorperlicher Guter wie beispielsweise virtueller Gegenstande fuhren, Rechnung tragen. Die Autoren der Beitrage dieses Bandes gehen erste Schritte auf dem langen Weg zur Konstruktion eines solchen Konzepts. Dabei zeigen sie mogliche Bausteine ebenso wie potentielle Sollbruchstellen auf.
Price: £72.00
Pages: 292
Publisher: Mohr Siebeck
Imprint: Mohr Siebeck
Publication Date:
07 September 2011
ISBN: 9783161507847
Format: Paperback
BISACs:
LAW / Civil Law, Systems of law: civil codes / civil law
Vorwort der Herausgeber
Herbert Zech : Unkorperliche Guter im Zivilrecht. Einfuhrung und Uberblick - Christian Baldus : Res incorporales im romischen Recht - Thomas Rufner : Savigny und der Sachbegriff des BGB - Stefan Enchelmaier : Unkorperliche Guter im Common Law - Dario Moura Vicente : Unkorperliche Guter im romanischen Rechtskreis - Alexander Peukert : aSonstige Gegenstande im Rechtsverkehr - Fryderyk Zoll : Unkorperliche Guter im akademischen Entwurf des Gemeinsamen Referenzrahmens - Eva Micheler : Wertpapierrecht und Sachbegriff. Zur dogmatischen Einordnung von Effekten - Matthias Casper : Register statt Papier? - Matthias Leistner : aImmaterialgut als Flucht aus dem Sachbegriff? - Gottfried Schiemann : Energie als Schutzgegenstand absoluter Rechte - Andreas Spickhoff : Der Schutz von Daten durch das Deliktsrecht - Michael Bartsch : Software als Schutzgegenstand absoluter Rechte - Gerald Spindler : Der Schutz virtueller Gegenstande - Matthias Lehmann : Anstelle eines Schlussworts
Herbert Zech : Unkorperliche Guter im Zivilrecht. Einfuhrung und Uberblick - Christian Baldus : Res incorporales im romischen Recht - Thomas Rufner : Savigny und der Sachbegriff des BGB - Stefan Enchelmaier : Unkorperliche Guter im Common Law - Dario Moura Vicente : Unkorperliche Guter im romanischen Rechtskreis - Alexander Peukert : aSonstige Gegenstande im Rechtsverkehr - Fryderyk Zoll : Unkorperliche Guter im akademischen Entwurf des Gemeinsamen Referenzrahmens - Eva Micheler : Wertpapierrecht und Sachbegriff. Zur dogmatischen Einordnung von Effekten - Matthias Casper : Register statt Papier? - Matthias Leistner : aImmaterialgut als Flucht aus dem Sachbegriff? - Gottfried Schiemann : Energie als Schutzgegenstand absoluter Rechte - Andreas Spickhoff : Der Schutz von Daten durch das Deliktsrecht - Michael Bartsch : Software als Schutzgegenstand absoluter Rechte - Gerald Spindler : Der Schutz virtueller Gegenstande - Matthias Lehmann : Anstelle eines Schlussworts