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Geistiges Eigentum und Strafrecht
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04 March 2011
English summary: The protection of intellectual property in criminal law has been enhanced considerably under the influence of European legal policies. The close integration with the implementation of protective rights under civil law is reinforced by the close cooperation between the representatives of the injured party and the prosecuting authorities. From a constitutional standpoint, the resulting functionalization of criminal proceedings for civil law purposes has led to considerable problems. However, the blanket criminal law provisions concerned have raised a lot of doubts in the interpretation of the undefined legal terms elsewhere as well. For example, the ambiguous methodology in the area of the theory of errors or in questions of the perpetration of an offence, for instance in the case of indirect infringement of a patent, have proven to be problematic. In the long run, it will be necessary to coordinate this with related branches of criminal law.
German description: Der strafrechtliche Schutz des geistigen Eigentums hat durch Massnahmen der EU und volkerrechtliche Vertrage zur Starkung gewerblicher Schutzrechte eine erhebliche Aufwertung erfahren, zumal die transnationalen Vereinbarungen detaillierte Vorgaben an den strafrechtlichen Rechtsschutz beinhalten. Die Autoren der hier gesammelten Beitrage erortern deshalb u.a., welche Hindernisse bei der Verwirklichung eines einheitlichen Schutzstandards uberwunden werden mussen. Die ohnehin aufgrund des akzessorischen Charakters von Urheber-, Marken- und Patentstrafrecht bestehende Verzahnung mit der zivilrechtlichen Durchsetzung von Schutzrechten wird durch eine enge Kooperation zwischen der Geschadigtenvertretung und den Strafverfolgungsbehorden verstarkt. Genauer betrachtet werden deshalb auch die sich aus der Nebenklageberechtigung, der Hinzuziehung im Ermittlungsverfahren und der aprivaten Rechtshilfe ergebenden Veranderungen im strafprozessualen Verfahren. Aus rechtsstaatlicher Sicht bereitet die Funktionalisierung des Strafverfahrens zu zivilrechtlichen Zwecken erhebliche Probleme. Aber auch sonst wirft der Blankettcharakter der betreffenden Strafnormen viele Zweifelsfragen bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe auf. Eingehend untersucht wird auch, ob eigenstandige patent- und urheberstrafrechtliche Massstabe zur Konkretisierung der Blankettnormen herausgebildet werden mussen. Erforderlich ist schliesslich eine Abstimmung mit verwandten Teilgebieten des Strafrechts, beispielsweise mit dem Schutz des allgemeinen Personlichkeitsrechts vor unbefugten Bildaufnahmen.
German description: Der strafrechtliche Schutz des geistigen Eigentums hat durch Massnahmen der EU und volkerrechtliche Vertrage zur Starkung gewerblicher Schutzrechte eine erhebliche Aufwertung erfahren, zumal die transnationalen Vereinbarungen detaillierte Vorgaben an den strafrechtlichen Rechtsschutz beinhalten. Die Autoren der hier gesammelten Beitrage erortern deshalb u.a., welche Hindernisse bei der Verwirklichung eines einheitlichen Schutzstandards uberwunden werden mussen. Die ohnehin aufgrund des akzessorischen Charakters von Urheber-, Marken- und Patentstrafrecht bestehende Verzahnung mit der zivilrechtlichen Durchsetzung von Schutzrechten wird durch eine enge Kooperation zwischen der Geschadigtenvertretung und den Strafverfolgungsbehorden verstarkt. Genauer betrachtet werden deshalb auch die sich aus der Nebenklageberechtigung, der Hinzuziehung im Ermittlungsverfahren und der aprivaten Rechtshilfe ergebenden Veranderungen im strafprozessualen Verfahren. Aus rechtsstaatlicher Sicht bereitet die Funktionalisierung des Strafverfahrens zu zivilrechtlichen Zwecken erhebliche Probleme. Aber auch sonst wirft der Blankettcharakter der betreffenden Strafnormen viele Zweifelsfragen bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe auf. Eingehend untersucht wird auch, ob eigenstandige patent- und urheberstrafrechtliche Massstabe zur Konkretisierung der Blankettnormen herausgebildet werden mussen. Erforderlich ist schliesslich eine Abstimmung mit verwandten Teilgebieten des Strafrechts, beispielsweise mit dem Schutz des allgemeinen Personlichkeitsrechts vor unbefugten Bildaufnahmen.
Price: £72.00
Pages: 173
Publisher: Mohr Siebeck
Imprint: Mohr Siebeck
Series: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht
Publication Date:
04 March 2011
ISBN: 9783161506802
Format: Paperback
BISACs:
LAW / Civil Law, LAW / Criminal Procedure, Systems of law: civil codes / civil law, Criminal procedure
Vorwort der Herausgeber - Nikolaus Bosch : Einfuhrung - Bernhard Kretschmer : Transnationalisierung des strafrechtlichen Schutzes geistigen Eigentums - Hans Kudlich : Strafrechtliche Fragen der mittelbaren Patentverletzung - Bernd Heinrich : Irrtumskonstellationen im Urheberstrafrecht - Tobias Reinbacher : Drahtlos straflos? Gedanken zur Strafbarkeit der privaten Betreiber offener WLAN-Anschlusse - Kristian Kuhl : Neuere Entwicklungen im strafrechtlichen Schutz des Personlichkeitsrechts - Jochen Bung : Strafprozessuale Fragen beim Schutz geistigen Eigentums. Beweiserleichterungen, Nebenklage und verstarkte Beteiligung Privater in europaischen Ermittlungsverfahren - Clemens Kessler : Probleme der Geschadigtenvertretung in Strafverfahren gegen Schutzrechtsverletzer