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Verhältnismäßigkeit strafprozessualer Zwangsmaßnahmen

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Eingriffe in Grundrechte müssen verhältnismäßig sein. Doch was genau bedeutet das, und wie lässt sich diese Anforderung möglichst rational überprüfen? Mario Bachmann geht dieser Frage nach, indem er die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Zwangsmaßnahmen -...
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  • 30 October 2026
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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit seinen Teilelementen der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit wurde vom Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahrzehnten als wichtigster Prüfungsmaßstab etabliert. Er ist auch im internationalen Kontext von hoher Bedeutung. Zugleich ist nicht zu übersehen, dass vor allem die Prüfungsstufe der Angemessenheit erhebliche Probleme bereitet, weil es an rationalen Maßstäben für die hier vorzunehmenden Abwägungsvorgänge fehlt, so dass vielfach willkürliche Ergebnisse beklagt werden. Dies wiederum wirft die Frage auf, wie ein höheres Maß an Rationalität erzielt werden kann. Herüber wird seit langem lebhaft diskutiert. Nicht wenige Stimmen zeigen sich diesbezüglich skeptisch oder gar resigniert. Mario Bachmann Arbeit zeigt am Beispiel der strafprozessualen Zwangsmaßnahmen auf, wie die Abhängigkeit von subjektiven Wertungen im Rahmen der Angemessenheitsprüfung von Gesetzen und Einzelakten reduziert werden kann. Zu diesem Zweck werden die abwägungsrelevanten Indikatoren für die Bestimmung der Eingriffsintensität einerseits und diejenigen der Zweckstärke andererseits erörtert. Die sich daran anknüpfende Frage nach der Wertigkeit der einzelnen Indikatoren im Verhältnis zueinander wird mit der Vermutung der Gleichrangigkeit beantwortet. Die sich anschließende Prüfung der Zwangsmaßnahmen der StPO unter Anwendung der neuen Vorgehensweise im vierten Teil der Arbeit dient nicht nur der Illustration der Praktikabilität des unterbreiteten Vorschlags, sondern zeigt zugleich auf, wo gesetzgeberischer Handlungs- und empirischer Forschungsbedarf besteht.
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Price: £106.00
Pages: 300
Publisher: Mohr Siebeck
Imprint: Mohr Siebeck
Series: Jus Poenale
Publication Date: 30 October 2026
ISBN: 9783162008183
Format: Hardcover
BISACs:

LAW / Criminal Procedure, Strafverfahrensrecht, LAW / Constitutional, Verfassungsrecht und Menschenrechte

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Mario Bachmann (Von (Autor))
Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaft in Jena; Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln; 2014 Promotion; 2024 Habilitation 2024 (beides Köln); Lehrstuhlvertretungen an der Universität Heidelberg; Akademischer Oberrat a.Z. an der Universität zu Köln.

Erster Teil: Einführung
I. Erkenntnisinteresse
II. Gang der Untersuchung
Zweiter Teil: Forschungsstand
I. Überblick
II. Die Untersuchung von Holzlöhner (1968)
III. Die Untersuchung von Schütz (1969)
IV. Die Untersuchung von Denzel (1969)
V. Die Untersuchung von Degener (1985)
VI. Schlussfolgerungen für die vorliegende Untersuchung
Dritter Teil: Grundlagen der Verhältnismäßigkeitsprüfung
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen
II. Eigener Ansatz zur Steigerung der Rationalität der Angemessenheitsprüfung
III. Bereichsspezifische Grundlagen der Verhältnismäßigkeitsprüfung
Vierter Teil: Verhältnismäßigkeit strafprozessualer Zwangsmaßnahmen
I. Vorbemerkungen
II. Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens
III. Körperliche Untersuchung des Beschuldigten (§ 81a StPO)
IV. Untersuchung anderer Personen (§ 81c StPO)
V. Erkennungsdienstliche Maßnahmen beim Beschuldigten (§ 81b StPO)
VI. Molekulargenetische Untersuchung (§ 81e StPO)
VII. Beschlagnahme (§ 94 Abs. 2 StPO)
VIII. Herausgabepflicht (§ 95 StPO)
IX. Rasterfahndung (§ 98a StPO)
X. Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen (§ 99 StPO)
XI. Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO)
XII. Online-Durchsuchung (§ 100b StPO)
XIII. Akustische Wohnraumüberwachung (§ 100c StPO)
XIV. Akustische Überwachung außerhalb von Wohnungen (§ 100f StPO)
XV. Erhebung von Verkehrsdaten (§ 100g StPO)
XVI. Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnungen (§ 100h StPO)
XVII. Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten (§ 100i StPO)
XVIII. Bestandsdatenauskunft (§ 100j StPO)
XIX. Erhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten (§ 100k StPO)
XX. Durchsuchung des Beschuldigten oder anderer Personen (§§ 102 ff. StPO)
XXI. Einsatz verdeckter Ermittler (§§ 110a ff. StPO)
XXII. Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten (§ 111 StPO)
XXIII. Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO)
XXVIII. Maßnahmen zur Identitätsfeststellung (§ 163b StPO)
XXIX. Speicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen (§ 163d StPO)
XXX. Ausschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen (§ 163e StPO)
XXXI. Längerfristige Observation (§ 163f StPO)
XXXII. Automatische Kennzeichenerfassung (§ 163g StPO)
XXXIII. Ermittlungsgeneralklauseln (§§ 161 Abs. 1 Satz 1, 163 Abs. 1 Satz 2 StPO)
Fünfter Teil: Schlussbetrachtung
I. Ein Blick zurück: Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse
II. Ein Blick nach vorn: Wird sich etwas ändern?