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Umweltschutz und EU-Beihilfenrecht
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- Format:
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30 June 2026
LAW / Business & Financial, Internationales Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Handelsrecht: Unternehmen, LAW / Public Contract, LAW / Environmental, LAW / Science & Technology, SCIENCE / Environmental Science (see also Chemistry / Environmental), Internationales Öffentliches Recht: Wirtschafts- und Handelsrecht, Subventions- und Beihilferecht, Umweltrecht
Einführung: Ziele, Begriffsdefinition und Gang der Untersuchung
A. Ziele der Arbeit - B. Begriffsdefinition: Der Europäische Umwelt(schutz)begriff - C. Gang der Untersuchung
Kapitel 1: Die Rolle von Umweltschutz und Europäischem Beihilfenrecht im Gesamtgefüge des AEUV
A. Der Umweltschutz im Gesamtgefüge des AEUV - B. Das Europäische Beihilfenrecht im Gesamtgefüge des AEUV - C. Grüne Beihilfen im Gesamtgefüge des AEUV: Zwischen EU-Umwelt- und EU-Beihilfenrecht - D. Fazit zu Kapitel 1
Kapitel 2: Die Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten in der beihilfenrechtlichen Praxis der Unionsorgane - Der Status Quo
A. Die Genehmigungspraxis der Kommission: Der more economic approach - B. Die (tatbestandsreduzierende) Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten auf Ebene des Art. 107 Abs. 1 AEUV - C. Die Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Art. 107 Abs. 2 und Abs. 3 AEUV
Kapitel 3: Die Bedeutung von Umweltschutzaspekten im EU-Beihilfenrecht - Anknüpfungspunkte für mehr Umweltschutz nach dem Postulat des Art. 11 AEUV
A. Tatbestandsreduzierende Bedeutung von Umweltschutzaspekten auf Ebene des Art. 107 Abs. 1 AEUV - B. Die Bedeutung von Umweltschutzaspekten auf Ebene des Art. 107 Abs. 3 AEUV - C. Ökologische Nebenbestimmungen im EU-Beihilfenrecht - D. Eigener primärrechtlicher Ausnahmetatbestand „Umweltschutz" - E. Fazit: Bedeutung von Art. 11 AEUV im EU-Beihilfenrecht
Kapitel 4: Umweltschutz im EU-Beihilfenrecht durch Beteiligung und Rechtsschutz von Umweltverbänden
A. Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten von Umweltverbänden im EU-Beihilfenrecht - Status Quo - B. Bedürfnis nach Beteiligungsrechten und Rechtsschutzmöglichkeiten für Umweltverbände - C. Lösungsansätze für stärkere Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten von Umweltverbänden im EU-Beihilfenrecht - D. Fazit: Mehr Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten aber auch Beachtung der Besonderheiten des EU-Beihilfenrechts
Resümee: Auf dem Weg zu einem ever greener approach
A. Gestaltungsmacht von Art. 11 AEUV und Art. 107 ff. AEUV - B. Status Quo der Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten im EU-Beihilfenrecht: Ein more environmental economic approach - C. Potenzial für einen ever greener approach im EU-Beihilfenrecht - D. Aufschwung für Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten - E. Gesamtbilanz