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Tierversuchsrecht als Ausgleichordnung
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30 August 2026
Tierversuche zählen zu den gesellschaftlich umstrittensten Forschungsmethoden und weisen eine lange, konfliktreiche Geschichte auf, die das heutige Recht prägt. Ihre Regulierung erschließt sich erst im Zusammenspiel mit biologischen Grundlagen, insbesondere der Konzeption von Tiermodellen, deren Erkenntnisleistung und evolutionsbedingten Grenzen. Zugleich steht das Tierschutzrecht neben einer heterogenen Tierethik, was häufig zu begrifflichen Verwechslungen führt. Zwar verweist das Tierversuchsrecht auf ethische Vertretbarkeit, tatsächlich handelt es sich jedoch um verwaltungsrechtliche Abwägungen nach rechtseigenen Funktionslogiken. Deren Rationalität hängt maßgeblich von tierphysiologischem und veterinärmedizinischem Wissen ab, das anhand anspruchsvoller Kategorien wie Empfindungsfähigkeit oder Bewusstsein bewertet wird.
Klaus Ferdinand Gärditz zeichnet anhand dieser interdisziplinären Grundlagen das rechtliche Modell eines Konfliktausgleichs nach. Er zeigt die unterschiedlichen Funktionen von Tierversuchen im Recht: In der Regulatorik, etwa im Chemikalien- und Arzneimittelrecht, dienen sie dem Nachweis stofflicher Eigenschaften in Verwaltungsverfahren. Demgegenüber zielt die biomedizinische Forschung primär auf wissenschaftliche Erkenntnis. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Erkenntniswert von Tiermodellen in der Grundlagenforschung, die zwar quantitativ bedeutsam ist, in öffentlichen Debatten jedoch oft hinter anwendungsbezogenen Erwartungen zurücktritt.
LAW / Environmental, Tierschutzrecht / Tierschutzgesetze, LAW / Educational Law & Legislation, Wissenschafts- und Forschungsrecht, Recht der Universitäten
Einleitung: Life Sciences im Schatten der Maus
I. Tierversuche und Life Sciences - II. Interdisziplinarität im Tierversuchsrecht - III. Ausgleichsordnung als juristisches Modell
Kapitel 1: Eine kurze Konfliktgeschichte des Tierversuchs
I. Ein Folgekonflikt der Modernisierung der Biowissenschaften - II. Anti-Vivisektionisten im Kielwasser der Forschungsevolution - III. Blüte vor dem Sturm: Tiermodelle in der dynamischen Wissenschaft der kurzen Weimarer Jahre - IV. Völkischer Progressivismus: Tierschutzgesetzgebung unter NS-Herrschaft - V. Nachkriegsentwicklung - VI. Zwischenbilanz: Ausgleichsfunktionen des Rechts in einer moralischen Debatte
Kapitel 2: Epistemische Repräsentation durch Tiermodelle
I. Modelle als epistemische Repräsentation - II. Modelle als Konsequenz evolutiven Denkens - III. Modelle als Antwort auf Komplexität - IV. Bessere Forschung durch taxonomische Modellbreite? - V. Translationsforschung - VI. Zwischenbilanz: Modelle als Instrumente der Erkenntnis und der Rechtfertigung
Kapitel 3: Normatives Ordnen - Ethik, Recht und die Rechtfertigung des Versuchstierschutzes
I. Ethik: Kontingente Referenz als Gerechtigkeitssurrogat im Recht? - II. Autonomes Recht - III. Recht und Ethik zwischen Komplementarität, Autonomie und Konflikt - IV. Tierethische Gründe für den Versuchstierschutz - V. Einhaltung des Tierschutzrechts als gute wissenschaftliche Praxis? - VI. Zwischenbilanz: Moralischer Wert des Wissens und Grenzen der Ethisierung des Rechts
Kapitel 4: Konflikt im rechtlichen Ausgleichsmodell
I. Die innere Struktur der Unerlässlichkeit des Tierversuchs - II. Die verfassungsrechtlich präformierte Güterabwägung - III. Ausgleich durch Genehmigungsverfahren - IV. Ausgleich durch relationale Rechtfertigung - V. Das Wissensproblem - VI. Referenzfälle wissensbasierten Ausgleichs - VIII. Zwischenbilanz: Strukturelle Merkmale der Genehmigungsverfahren
Bilanz: Tierschutzrecht als Ausgleichsordnung
I. Recht gegen Moralisierung - II. Wissenschaftliche Integration - III. Better science durch Tierwohlsensibilität - IV. Gesellschaftlich katalysierter tierexperimenteller Forschungsbedarf - V. Wissenschaftsakzessorietät und Wissenschaftsadäquanz des Forschungsrechts - VI. Wissenschaftliche Integrität in der tierexperimentellen Forschung