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Nichtdiskriminierende Beschränkungen der Grundfreiheiten
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30 November 2026
Bereits seit seiner Entscheidung in Dassonville erkennt der EuGH an, dass die EU-Grundfreiheiten nicht nur eine gleichheitsrechtliche, sondern auch eine freiheitsrechtliche Dimension aufweisen. Jedoch ist weiterhin weitestgehend ungeklärt, unter welchen Voraussetzungen eine solche nichtdiskriminierende Beschränkung der Grundfreiheiten vorliegt. Besonders im Steuerrecht spielt die freiheitsrechtliche Dimension bisher nahezu keine Rolle, obwohl das Steuerrecht insgesamt gesehen eines der in der Praxis wichtigsten Anwendungsgebiete der Grundfreiheiten ist.
Angesichts dieses Ausgangsbefunds legt Noah Zimmermann dar, weshalb eine Auslegung der Grundfreiheiten auch als Freiheitsrechte überzeugend ist. Sodann erläutert er, wann eine nichtdiskriminierende Beschränkung vorliegt. So stellt der EuGH im Rahmen der freiheitsrechtlichen Dimension maßgeblich darauf ab, ob der Marktzugang betroffen ist. Problematisch ist, dass der EuGH das äußerst vage Marktzugangskriterium nicht näher konkretisiert, was zu teilweise vollkommen unvorhersehbaren Entscheidungen im Einzelfall führt. Der Autor schlägt deshalb als Konkretisierung vor, für die Bejahung einer nichtdiskriminierenden Beschränkung alternativ eine ausdrückliche Regulierung des Marktzugangs oder aber eine faktische Versperrung des Marktzugangs zu fordern. In beiden Fällen besteht ein enger Zusammenhang der Maßnahme zum Marktzugang, in der ersten Variante aufgrund der formellen Regulierung des Marktzugangs und in der zweiten aufgrund der besonders starken faktischen Auswirkung auf den Marktzugang.
Angewendet auf konkrete steuerrechtliche Beispiele führt der vorgeschlagene Konkretisierungsansatz zu dem Ergebnis, dass die Erhebung von Ertragsteuern als solche keine nichtdiskriminierende Beschränkung darstellt, da hierdurch der Marktzugang nicht versperrt wird. Vielmehr sind nichtdiskriminierende steuerrechtliche Regelungen nur ganz ausnahmsweise eine Beschränkung der Grundfreiheiten.
LAW / Business & Financial, Internationales Öffentliches Recht: Wirtschafts- und Handelsrecht, LAW / Taxation, Internationales Steuerrecht
Geboren 1998; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg; 2026 Promotion ebenda; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg.
Einleitung
A. Problemstellung
B. Ziel und Gang der Untersuchung
Teil 1 - Rechtstheoretische und methodische Überlegungen
A. Sprache in der Rechtsdogmatik
B. Zur Normauslegung
C. Zum Umgang mit Judikaten des EuGH
D. Implizite Kodifikation von Rechtsprechung durch Normänderungen
E. Zum Sonderdogmatikproblem
Teil 2 - Grundlagen zu den Grundfreiheiten
A. Das Binnenmarktziel der Verträge
B. Die zwei Instrumente zur Verwirklichung des Binnenmarkts
C. Zur Konvergenz der Grundfreiheiten
D. Die Rechtsnatur der Grundfreiheiten
E. Die allgemeine Struktur der Grundfreiheiten
F. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Grundfreiheiten und unionsrechtskonforme Auslegung/Rechtsfortbildung
G. Auswirkungen der prozessualen Situation auf die Prüfung der Grundfreiheiten
Teil 3 - Die Anwendungsbereiche der Grundfreiheiten
A. Auswirkungen der Beschränkungsebene auf die Ebene des Anwendungsbereichs
B. Sachlicher Anwendungsbereich der einzelnen Grundfreiheiten
C. Verhältnis der Grundfreiheiten zueinander
D. Innerunionalität des wirtschaftlichen Sachverhalts
E. Grenzüberschreitender Bezug
F. Sonderproblem der „missbräuchlichen Berufung" auf die Grundfreiheiten
G. Sonderproblem der „Korrelarrechte"
Teil 4 - Das Diskriminierungsverbot
A. Bestehen des Diskriminierungsverbots dem Grunde nach
B. Vergleichspaarbildung
C. Ungleichbehandlung der zu vergleichenden Sachverhalte
D. Nachteiligkeit der Ungleichbehandlung zulasten des Ausgangssachverhalts
E. Zusammenhang zwischen verbotenem Unterscheidungskriterium und bestehender Benachteiligung
F. Grundfreiheitsverpflichteter als Urheber der Diskriminierung
G. Sonderproblem des besonderen Diskriminierungsverbots des Art. 61 AEUV
H. Sonderproblem des Gleichbehandlungsverbots
Teil 5 - Das Verbot nichtdiskriminierender Beschränkungen
A. Die freiheitsrechtliche Wirkung dem Grunde nach
B. Die Ausgestaltung des freiheitsrechtlichen Beschränkungsbegriffs
C. Irrelevanz von Unterschiedlichkeit und Unabgestimmtheit der Regelungen verschiedener Mitgliedstaaten als solchen
D. Keine eigenständige Bedeutung des Prinzips gegenseitiger Anerkennung
E. Freiheitsrechtliche Wirkung im Verhältnis zu Drittstaaten bei der Kapitalverkehrsfreiheit
F. Exkurs: Übertragbarkeit der Grundsätze auf Art. 21 AEUV?
Teil 6 - Rechtfertigung von Beschränkungen
A. Geschriebene Rechtfertigungsgründe
B. Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe
C. Verhältnismäßigkeitsprüfung
D. Art. 36 S. 2 und Art. 65 Abs. 3 AEUV
E. ERT-Rechtsprechung
F. Weitere Schranken-Schranken
Teil 7 - Nichtdiskriminierende Beschränkungen durch Steuern
A. Gegenwärtiger Meinungsstand
B. Abweichung von allgemeinen Grundsätzen nicht überzeugend
C. Anwendung des Marktzugangskriteriums auf Ertragsteuern
D. Übertragbarkeit auf Drittstaatsfälle im Rahmen von Art. 63 AEUV
E. Exkurs: Übertragbarkeit auf Art. 21 AEUV?
F. Rechtfertigung nichtdiskriminierender Beschränkungen durch Steuern
Zusammenfassung in Thesen