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Minderjährige als Vertragspartei
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30 November 2026
In der Tradition des römischen und deutschen Rechts ist die Teilnahme Minderjähriger am Vertragsleben stark von der Rolle der Vormünder bzw. der Eltern abhängig. Ohne deren unmittelbare oder mittelbare Zustimmung entsteht keine vertragliche Haftung Minderjähriger. Im römischen Recht entstand diese Voraussetzung unter dem Eindruck, dass ohnehin nur junge Menschen eigenständig am Rechtsverkehr teilnahmen, wenn sie sui iuris waren, weil Hauskinder der umfassenden patria potestas unterlagen. In der englischen Rechtstradition gab und gibt es eine solche Abhängigkeit von einer erwachsenen Person nicht, die Entstehung einer Haftung Minderjähriger aus Verträgen hängt dort vom Vertragsinhalt bzw. der Art des Vertrages ab.
In allen untersuchten Rechtsordnungen hat sich die Position Minderjähriger im Vertragsrecht stark entlang der historischen Strukturen des Familien- und Gesellschaftslebens entwickelt und ist bis heute davon geprägt. Für ein systematisches Verständnis der Stellung Minderjähriger im Vertragsrecht ist deshalb neben der Analyse der vertraglichen Haftung auch ein Verständnis der Entstehung der Altersgrenzen für die Rechtsgeschäftsfähigkeit und der Rolle der Vormünder bzw. Eltern unerlässlich. Welche Wertungen und Funktionen lagen und liegen diesen Faktoren zugrunde? Zu welchen Zwecken wurde eine vertragliche Haftung Minderjähriger eingeschränkt oder zugelassen? Dabei geht es einerseits um den Schutz Minderjähriger und ihrer (ererbten Familien-)Vermögen vor Verminderung bzw. Überschuldung. Andererseits werden die Interessen der Vertragspartner an Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit von Verpflichtungen minderjähriger Vertragsparteien unterschiedlich stark in den Vordergrund gestellt. Sarah Popp geht diesen Fragen in historisch-vergleichender Perspektive anhand des römischen, deutschen und englischen Rechts nach.
LAW / Civil Law, Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, LAW / Legal History, LAW / Comparative, Rechtsordnungen: Römisches Recht, Rechtsvergleichung
Geboren 1994; Studium der Politik- und Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Neapel; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Münster; Rechtsreferendariat am Landgericht Münster; 2026 Promotion.
§ 1 Einleitung
A. Gegenstand und Ziel der Untersuchung
B. Gang der Darstellung
§ 2 Die Haftung Minderjähriger für Verträge in der römischen Rechtstradition
A. Ausgangslage
B. Geschäftsfähigkeit
C. Haftung aus Vertrag
D. Ergebnis zur römischen Rechtstradition
§ 4 Die Haftung Minderjähriger für Verträge in der deutschen Rechtstradition
A. Ausgangslage
B. Geschäftsfähigkeit
C. Haftung aus Vertrag
D. Deliktische Haftung
E. Bereicherungsrechtliche Haftung
F. Ergebnis zur deutschen Rechtstradition
§ 5 Die Haftung Minderjähriger für Verträge in der englischen Rechtstradition
A. Ausgangslage in England
B. „Geschäftsfähigkeit"
C. Haftung aus Vertrag
D. Deliktische Haftung
E. Bereicherungsrechtliche Haftung
F. Ergebnis zur englischen Rechtstradition
§ 6 Rechtsvergleichende Analyse
A. Personengruppen
B. Stellung der Eltern und Vormünder
C. Fallanalyse der Haftung Minderjähriger für Verträge
§ 7 Strukturelle Erklärungslinien und Wertungen
A. Unzureichende Willensbildung
B. Verringerte Kreditwürdigkeit
C. Vermögensschutz
D. Rechtssicherheit
E. Fazit
§ 8 Rechtsvergleichendes Gesamtergebnis