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Methodik der Fortbildung des sekundären Unionsrechts
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30 November 2026
LAW / General, Rechtssysteme: Richter und richterliche Befugnisse
A. Die elementare Funktion der juristischen Methodik für die Legitimation unabhängiger richterlicher Gewalt - B. Die Übertragung der methodologischen Unterscheidung zwischen Auslegung und Rechtsfortbildung auf das Unionsrecht durch deutschsprachige Autoren - C. Lücken der Forschung zur Methodik der Rechtsfortbildung im Unionsrecht - D. Das Ziel der Untersuchung
1. Kapitel: Grundlagen der methodologischen Untersuchung
A. Ausgangspunkt: Bewertung einer Methodik nach der Zweckmäßigkeit im Hinblick auf ein Ziel - B. Rechtstheorie als Voraussetzung für die Entwicklung juristischer Methoden - C. Zweckmäßiger Ausgangspunkt der Untersuchung: Recht als sich selbst regulierende Ordnung - D. Zusammenfassung und Ergebnis des 1. Kapitels
2. Kapitel: Der Prozess der Erzeugung und Verwirklichung des Unionsrechts und die Funktion des Gerichtshofes der EU für diesen
A. Die Unionsrechtsordnung und ihr Zusammenwirken mit den Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten - B. Die Rechtserzeugung auf Unionsebene - C. Grundprinzipien der Rechtserzeugung und Rechtsverwirklichung in der Unionsrechtsordnung - D. Die Funktionen des Gerichtshofes im Hinblick auf das Sekundärrecht in Abgrenzung zu anderen Akteuren - E. Zusammenfassung und Ergebnis des 2. Kapitels
3. Kapitel: Die Zweckmäßigkeit und methodologische Durchführbarkeit der Unterscheidung zwischen Auslegung und Rechtsfortbildung
A. Die Unterscheidung zwischen Auslegung und Rechtsfortbildung im Unionsrecht - B. Die Schwierigkeiten bei der methodologischen Abgrenzung der Rechtsfortbildung - C. Die Untauglichkeit des „möglichen Wortsinnes" zur Begrenzung schöpferischer Interpretation auf Fälle sprachlicher Unklarheit - D. Die zweckmäßige Beschränkung der Mittel schöpferischer Interpretation von Rechtsakten - E. Die Abgrenzung von Auslegung und Rechtsfortbildung - F. Zusammenfassung und Ergebnis des 3. Kapitels
4. Kapitel: Die Methodik der Fortbildung des sekundären Unionsrechts
A. Die Befugnis und Pflicht des Gerichtshofes zur Fortbildung des sekundären Unionsrechts - B. Eine Lücke im Sekundärrecht als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Rechtsfortbildung - C. Zur Feststellung von Lücken am Maßstab der Kohärenz - D. Die Methodik der Ausfüllung von Lücken - E. Grenzen der Rechtsfortbildung durch den Gerichtshof - F. Zusammenfassung des 4. Kapitels und Gesamtergebnis: Modell einer Methodik der Fortbildung des sekundären Unionsrechts
Schlussbetrachtung