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Konstitutionalismus und Verfassungskonflikt
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English summary: The constitutionalism of the 19th century was characterized by the incompatibility of the monarch's prerogative and the chambers' legislative or budget rights. The denial of budget...
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21 March 2006
English summary: The constitutionalism of the 19th century was characterized by the incompatibility of the monarch's prerogative and the chambers' legislative or budget rights. The denial of budget provoked a constitutional conflict, resolved often by the monarch's recourse to the military. This solution by force - outside constitutional categories - is the keynote for understanding German constitutional history between Constitutionalism and Parliamentarism.
German description: Der Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts war gepragt von der Inkompatibilitat des Festhaltens an der monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen am Gesetzgebungsverfahren und an der Etatgestaltung. Verweigerte die Volksvertretung ihre Zustimmung zum Budget, fehlten der monarchischen Exekutive die Mittel, die Staatsaufgaben zu erfullen und die Gesetze durchzufuhren. Sowohl in Kurhessen 1850 als auch in Preussen 1862 entstand daraus ein Verfassungskonflikt, der einen verfassungsrechtlichen und politisch-praktischen Ausnahmezustand schuf. Durchsetzen konnte sich in der systemimmanenten Pattsituation derjenige, welcher auch im Ausnahmezustand den Zugriff auf die Machtmittel der Exekutive, namentlich auf das Militar, hatte, also der Monarch. Die Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktlosung durch den Monarchen mit seiner Position als nicht verantwortlicher Trager der einheitlichen Staatsgewalt hat eine zentrale Bedeutung fur das Verstandnis der deutschen Verfassungsgeschichte zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus.
German description: Der Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts war gepragt von der Inkompatibilitat des Festhaltens an der monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen am Gesetzgebungsverfahren und an der Etatgestaltung. Verweigerte die Volksvertretung ihre Zustimmung zum Budget, fehlten der monarchischen Exekutive die Mittel, die Staatsaufgaben zu erfullen und die Gesetze durchzufuhren. Sowohl in Kurhessen 1850 als auch in Preussen 1862 entstand daraus ein Verfassungskonflikt, der einen verfassungsrechtlichen und politisch-praktischen Ausnahmezustand schuf. Durchsetzen konnte sich in der systemimmanenten Pattsituation derjenige, welcher auch im Ausnahmezustand den Zugriff auf die Machtmittel der Exekutive, namentlich auf das Militar, hatte, also der Monarch. Die Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktlosung durch den Monarchen mit seiner Position als nicht verantwortlicher Trager der einheitlichen Staatsgewalt hat eine zentrale Bedeutung fur das Verstandnis der deutschen Verfassungsgeschichte zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus.
Price: £61.80
Pages: 289
Publisher: Mohr Siebeck
Imprint: Mohr Siebeck
Series: Grundlagen der Rechtswissenschaft
Publication Date:
21 March 2006
ISBN: 9783161487590
Format: Paperback
BISACs:
LAW / Constitutional, Constitution
Ulrike Seif: Konflikt und Verfassung - Peter Moraw: Verfassungskonflikte vor einer Verfassung und vor einer Verfassungsoffentlichkeit: Papst und Kaiser, Kaiser und Kurfursten im europaischen und deutschen 14.-16. Jahrhundert - Ulrike Seif: Die englischen Verfassungskampfe des 17. Jahrhunderts - Diethelm Klippel: Verfassungskonflikte im Allgemeinen Staatsrecht des 18. Jahrhunderts - Heinz Mohnhaupt: Das Verhaltnis der drei Gewalten in der Constitution der Cortes vom 19. Marz 1812 - Michael Stolleis: Souveranitat um 1814 - Jurgen Weitzel: Von den Rechten der Krone trete ich keinen Zoll ab. Das monarchische Prinzip und die Fortbildung der Verfassung in Bayern von 1818 bis 1848 - Gotz Landwehr: Verfassungskonflikte bei der Reform der hamburgischen Verfassung von 1848 bis 1860 - Peter Landau: Verfassungskonflikte im Streit um die staatliche Kirchenhoheit von 1871 bis 1880 - Rainer Wahl: Der Konstitutionalismus als Bewegungsgeschichte - Hans Boldt: Verfassungsgerichtsbarkeit zur Losung von Verfassungskonflikten? - Dieter Grimm: Gewaltengefuge, Konfliktpotential und Reichsgericht in der Paulskirchen-Verfassung - Hasso Hofmann: Souveran ist, wer uber den Ausnahmezustand entscheidet (Carl Schmitt)