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Imperium

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Die Europaische Union gilt in der staats- und volkerrechtlichen Forschung weder als Staatenbund noch als Bundesstaat, sondern als historisch einzigartige und unvergleichbare Ordnung "sui generis". ...
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  • 22 November 2018
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Die Europaische Union gilt in der staats- und volkerrechtlichen Forschung weder als Staatenbund noch als Bundesstaat, sondern als historisch einzigartige und unvergleichbare Ordnung "sui generis". Mit Blick auf die Geschichte imperialer Ordnungen ist der Diskurs uber das Wesen der Europaischen Union aber stets unvollstandig geblieben, obwohl diese wesentliche gemeinsame Merkmale haben. Dazu gehoren neben ihrer Supranationalitat und der Ausubung von Macht uber andere Staaten die Ausdehnung und Entgrenzung ihrer Ordnung, ihr Universalismus und ihre innere kulturelle Vielfalt sowie die damit einhergehenden Differenzierungen der Verfassungen, Vertrage und Rechtsordnungen zwischen Zentrum und Peripherie. Der vergleichende Blick auf das Romische und Britische Reich, daneben auch das Heilige Romische Reich und andere imperiale Gebilde offenbart mitunter erstaunlich aktuelle Parallelen zum Prozess der Europaischen Integration.
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Price: £126.00
Pages: 609
Publisher: Mohr Siebeck
Imprint: Mohr Siebeck
Series: Verfassungsentwicklung in Europa
Publication Date: 22 November 2018
ISBN: 9783161562792
Format: Hardcover
BISACs:

LAW / General, Systems of law: Roman law, Legal history, Public international law, Constitutional and administrative law: general

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