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Die konkurrenzrechtliche Handlung als soziale Sinneinheit
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30 November 2026

Geboren 1997; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld; 2020 Erstes Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Bielefeld; 2026 Promotion; Rechtsreferendariat am Landgericht Detmold.
A. Einleitung
I. Einführung in den Problembereich
II. Gang der Untersuchungen
B. Funktion der strafrechtlichen Konkurrenzlehre
I. Der gemeinsame Zweck: Ermöglichung der Strafzumessung bei mehrfacher formaler Deliktsverwirklichung
II. Die leitenden, materiellen Gesichtspunkte des Konkurrenzrechts (Doppelverwertungsverbot und Ausschöpfungsgebot)
III. Funktion der Idealkonkurrenz
C. Die Gesetzeskonkurrenz als wesentlicher Bestandteil des Konkurrenzrechts
D. Analytische Auseinandersetzung mit der bestehenden Handlungsdogmatik im geltenden Konkurrenzrecht
I. Paradoxon des Handlungsbegriffs - Die Unbestimmtheit des intuitiv Klaren
II. Handlung im natürlichen Sinne
III. Handlungseinheiten
E. Die Handhabung von Mittäterschaftskonstellationen
I. Rechtsprechung und herrschende Ansicht
II. Abweichende Literaturauffassungen
III. Zwischenfazit
F. Konturierung des Handlungsbegriffs durch den geltenden Differenzierungsgrund
I. Feststellung des Differenzierungsgrundes
II. Unmöglichkeit der Herleitung aus dem generalpräventiven Zweck - Richtmaß statt Inhaltsbestimmung
G. Die Handlung im konkurrenzrechtlichen Sinne als soziale Sinneinheit - soziale Auffälligkeit des "gefährlichen" Verhaltens
I. Handlung als sozial auffälliges Verhalten
II. Konsequenzen dieser Sichtweise für die Handhabung einzelner Fallgruppen
H. Fazit und Ausblick