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Die allgemeine Handlungsfreiheit als europäisches Unionsgrundrecht

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Bárbara Biasetton untersucht die Grundlagen für die dogmatische Einordnung der allgemeinen Handlungsfreiheit als europäisches Unionsgrundrecht in der Form eines allgemeinen Grundsatzes i.S.d. Art. 6 Abs. 3 EUV.
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  • 31 December 2026
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Gewährleistet das Unionsrecht ein Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit? Unter Zugrundelegung eines prinzipienorientierten Verständnisses der Grundrechte gewährleistet das Unionsrecht ein der deutschen allgemeinen Handlungsfreiheit i.S.d. Art. 2 Abs. 1 GG entsprechendes Grundrecht: Das Grundrecht auf Schutz vor willkürlichen oder unverhältnismäßigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung besteht in der Form eines allgemeinen Grundsatzes i.S.d. Art. 6 Abs. 3 EUV, welchen der Gerichtshof als ergänzende Freiheitsgrundrechtsschicht im Wege der Rechtsfortbildung in seiner Rechtsprechungslinie seit Hoechst bis Gavanozov II anerkannt und ausgeformt hat. Bárbara Biasetton abstrahiert die vom Europäischen Gerichtshof anerkannte Rechtsfigur in ihren fallbezogenen Konkretisierungen und stellt die Grundlagen für ihre dogmatische Einordnung als europäisches Unionsgrundrecht in der Form eines allgemeinen Grundsatzes i.S.d. Art. 6 Abs. 3 EUV dar. Die Kategorisierung beginnt mit der Festlegung der Erkenntnismethode zur Gewinnung allgemeiner Grundsätze des Unionsrechts. Auf dieser Grundlage erfährt die Untersuchung eine Verzweigung entlang der Rechtserkenntnisquellen, nämlich einer repräsentativen Auswahl von Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten sowie den relevanten völkerrechtlichen Instrumenten des Menschenrechtsschutzes. Anhand methodischer Vorüberlegungen werden die identifizierten zwei Hauptmodelle für den Freiheitsgrundrechtsschutz in den Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten zueinander ins Verhältnis gesetzt. Zur Ermittlung der nach der Methode der wertenden Rechtsvergleichung maßgeblichen objektiv systemstimmigen und wertend besten Lösung aus der Perspektive des Rechtsanwenders des Unionsrechts wird überprüft, ob sich ein Auffangfreiheitsrecht in die Eigenheiten, Strukturen und Ziele der Unionsrechtsordnung einfügt.
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Price: £91.40
Pages: 390
Publisher: Mohr Siebeck
Imprint: Mohr Siebeck
Series: Studien zum europäischen und deutschen Öffentlichen Recht
Publication Date: 31 December 2026
ISBN: 9783162006455
Format: Paperback
BISACs:

LAW / Constitutional, Verfassungsrecht und Menschenrechte, LAW / International, POLITICAL SCIENCE / Human Rights, Internationales Öffentliches Recht: Menschenrechte

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Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften an der Universidad Nacional de Rosario (Argentinien), der Universität Heidelberg und der Université de Montpellier (Frankreich); 2021 Erste juristische Prüfung; 2022 Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg; 2025 Promotion (Hamburg); Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; 2026 Zweite juristische Prüfung.

Einleitung
A. Einführung - B. Schutzlücken unionsrechtlicher Gewährleistungen - C. Gang der Untersuchung
Teil 1: Grundlagen des Grundrechtssystems der Europäischen Union und der allgemeinen Handlungsfreiheit
A. Das Grundrechtssystem der Europäischen Union - B. Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit
Teil 2: Gewährleistungen in der Charta
A. Auslegung der Charta - B. Art. 6 GRC - C. Art. 7 GRC - D. Art. 41 GRC - E. Art. 1 GRC - F. Zwischenergebnis und Konsequenz für den Fortgang der Untersuchung
Teil 3: Die allgemeine Handlungsfreiheit als ungeschriebenes Grundrecht in der Form eines allgemeinen Grundsatzes nach Art. 6 Abs. 3 EUV
A. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - B. Dogmatische Einordnung der vom Gerichtshof anerkannten Rechtsfigur - C. Methode zur Herleitung allgemeiner Grundsätze i.S.d. Art. 6 Abs. 3 EUV - D. Analyse der Rechtserkenntnisquellen des Art. 6 Abs. 3 EUV - E. Einfügen eines Grundrechts der allgemeinen Handlungsfreiheit in der Form eines allgemeinen Grundsatzes i.S.d. Art. 6 Abs. 3 EUV in die Eigenheiten und Strukturen des Unionsrechts - F. Ergebnis
Schlussfolgerung und Fazit