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Obligatio re contracta

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Gegenstand dieser Untersuchung ist die Kategorie der Realvertrage im romischen Recht, deren Elemente nach herrschender Meinung das Darlehen (mutuum), die Leihe (commodatum), die Verwahrung (deposit...
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  • 17 January 2017
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Gegenstand dieser Untersuchung ist die Kategorie der Realvertrage im romischen Recht, deren Elemente nach herrschender Meinung das Darlehen (mutuum), die Leihe (commodatum), die Verwahrung (depositum) und das Faustpfand ( pignus ) sind. Sie wurzelt in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft (sog. contractus re). Die romische Jurisprudenz kannte jedoch nur einen Entstehungsgrund einer obligatio re contracta , namlich das mutuum , da fur die romischen Juristen das re contrahere durch eine Eigentumsubertragung an einer Sache (datio rei) charakterisiert war, nicht durch eine blosse Sachhingabe. Unsere Quellen sprechen massgeblich dafur, dass die intellektuelle Heimat der Realvertraglichkeitvon commodatum, depositum und pignus nicht im klassischen romischen Recht zu finden ist. Die romische Kategorie der Realvertrage, so wie wir sie uns vorstellen, stellt ein falsches retrospektives Konstrukt dar.
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Price: £77.00
Pages: 329
Publisher: Mohr Siebeck
Imprint: Mohr Siebeck
Series: Ius Romanum
Publication Date: 17 January 2017
ISBN: 9783161544941
Format: Paperback
BISACs:

HISTORY / Ancient / Rome, LAW / Legal History, Legal history, European history: the Romans

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