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Elektronische Kopien fur Unterricht und Forschung ( 52 a UrhG) im Lichte der Verfassung
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- Format:
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10 October 2003
English summary: According to Paragraph 52a of the Copyright Act, anyone working in the fields of teaching and research is to be permitted on a small scale to transmit works protected by copyright with the help of electronic data transmission to students or academics to illustrate the subject taught or for academic research without the consent of the copyright holder. This study examines the subject from a constitutional viewpoint, questioning whether this limitation of copyright interferes with Art. 14 of the Basic Law (German constitution) or whether it is covered under public interest.
German description: Der Deutsche Bundestag hat am 11. April 2003 das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft verabschiedet. Ein besonders umstrittener Bestandteil des Gesetzes ist die Einfugung von 52a in das Urheberrechtsgesetz. Danach soll es in den Bereichen Unterricht und Forschung ohne die Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers in gewissem Umfang gestattet sein, urheberrechtlich geschutzte Werke mit Hilfe elektronischer Datenubertragung zur Veranschaulichung im Unterricht oder zur eigenen wissenschaftlichen Forschung an Unterrichtsteilnehmer oder Wissenschaftler zu ubermitteln.
Als urheberrechtliche Schrankenregelung steht 52a UrhG im Spannungsfeld der Verwertungsinteressen von Urhebern und Rechteinhabern einerseits und Interessen der Allgemeinheit an einer zustimmungsfreien Werknutzung andererseits. Ob es dem Gesetzgeber aber mit 52a UrhG gelungen ist, den urheberrechtlichen Vermogensrechten im Verhaltnis zur Privilegierung von Unterricht und Forschung in noch angemessener Weise Rechnung zu tragen, ist Gegenstand der vorliegenden verfassungsrechtlichen Bewertung. Die Monographie basiert auf einem Rechtsgutachten im Auftrag des Borsenvereins des Deutschen Buchhandels.
German description: Der Deutsche Bundestag hat am 11. April 2003 das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft verabschiedet. Ein besonders umstrittener Bestandteil des Gesetzes ist die Einfugung von 52a in das Urheberrechtsgesetz. Danach soll es in den Bereichen Unterricht und Forschung ohne die Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers in gewissem Umfang gestattet sein, urheberrechtlich geschutzte Werke mit Hilfe elektronischer Datenubertragung zur Veranschaulichung im Unterricht oder zur eigenen wissenschaftlichen Forschung an Unterrichtsteilnehmer oder Wissenschaftler zu ubermitteln.
Als urheberrechtliche Schrankenregelung steht 52a UrhG im Spannungsfeld der Verwertungsinteressen von Urhebern und Rechteinhabern einerseits und Interessen der Allgemeinheit an einer zustimmungsfreien Werknutzung andererseits. Ob es dem Gesetzgeber aber mit 52a UrhG gelungen ist, den urheberrechtlichen Vermogensrechten im Verhaltnis zur Privilegierung von Unterricht und Forschung in noch angemessener Weise Rechnung zu tragen, ist Gegenstand der vorliegenden verfassungsrechtlichen Bewertung. Die Monographie basiert auf einem Rechtsgutachten im Auftrag des Borsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Price: £38.00
Pages: 72
Publisher: Mohr Siebeck
Imprint: Mohr Siebeck
Publication Date:
10 October 2003
ISBN: 9783161482168
Format: Paperback
BISACs:
LAW / Commercial / General, Commercial law