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Die Verwertbarkeit gem. 28 USC 1782(a) erlangter Beweismittel im deutschen Zivilprozess
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Im deutschen Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz. Danach obliegt es den Parteien, die fur sie vorteilhaften Informationen und Beweismittel zu ermitteln und in den Rechtsstreit einzufuhren. ...
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08 January 2020
Im deutschen Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz. Danach obliegt es den Parteien, die fur sie vorteilhaften Informationen und Beweismittel zu ermitteln und in den Rechtsstreit einzufuhren. Ihr Prozessgegner muss sie dabei im Grundsatz nicht unterstutzen, nemo contra se edere tenetur. Anders im US-amerikanischen Zivilprozess: Im Rahmen der pre-trial discovery schulden die Parteien einander grundsatzlich umfassende Aufklarung uber alle fur den Rechtsstreit relevanten Tatsachen. Diese Divergenz wird brisant aufgrund von 28 USC 1782(a). Denn danach konnen sich auch die Parteien eines ausserhalb der USA anhangigen Rechtsstreits der Instrumente der discovery bedienen. Werden derart erlangte Informationen und Beweismittel in einen deutschen Zivilprozess eingefuhrt, stellt sich die Frage, wie die deutschen Gerichte damit umzugehen haben.
Price: £77.00
Pages: 208
Publisher: Mohr Siebeck
Imprint: Mohr Siebeck
Series: Veroffentlichungen zum Verfahrensrecht
Publication Date:
08 January 2020
ISBN: 9783161576218
Format: Paperback
BISACs:
LAW / General, Comparative law, Private international law and conflict of laws, Legal systems: civil procedure, litigation and dispute resolution