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Die Beteiligung der Legislative bei Vorbehalten zu und Kundigung von volkerrechtlichen Vertragen

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Die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen volkerrechtlichen Vertrage haben sich seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vervielfacht und betreffen viele Rechtsbereiche, die ehemals dem na...
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  • 21 June 2018
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Die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen volkerrechtlichen Vertrage haben sich seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vervielfacht und betreffen viele Rechtsbereiche, die ehemals dem nationalen Gesetzgeber uberlassen waren. Der Abschluss volkerrechtlicher Vertrage erfolgt nach dem Grundgesetz durch die Exekutive unter Beteiligung der Legislative. Zur Beteiligung der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und Kundigung von volkerrechtlichen Vertragen enthalt das Grundgesetz keine explizite Regelung. Juliane Hettche legt die vorhandenen Regelungen des Grundgesetzes nach Wortlaut, Historie, Systematik und Teleologie aus. Sie ubertragt die Grundsatze, die das Zusammenwirken von Legislative und Exekutive im Innenverhaltnis pragen, auf das Aussenverhaltnis. Daraus leitet sie sowohl Zustimmungs- als auch Initiativrechte der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und Kundigung von volkerrechtlichen Vertragen her.
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Price: £116.00
Pages: 365
Publisher: Mohr Siebeck
Imprint: Mohr Siebeck
Series: Jus Internationale et Europaeum
Publication Date: 21 June 2018
ISBN: 9783161558412
Format: Hardcover
BISACs:

LAW / International, International law

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