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Die Anwendbarkeit privatrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht
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English summary: Unlike civil law, which is governed by the German Civil Code (BGB), there has been no complete and systematic regulation of German general administrative law up to the present. In ...
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15 November 1999
English summary: Unlike civil law, which is governed by the German Civil Code (BGB), there has been no complete and systematic regulation of German general administrative law up to the present. In this work, the author analyzes the historical prerequisites, the methodical basis and the constitutional barriers involved in applying civil law to administrative law by using the central regulations of sections of the Civil Code (BGB). He gives individual examples of how civil law regulations could be applied in administrative law, and then discusses the limitations of these applications.
German description: Im Gegensatz zum Burgerlichen Recht mit dem BGB ist das Allgemeine Verwaltungsrecht nur unsystematisch und unvollstandig geregelt. In Rechtsprechung und Lehre wird daher immer wieder fur Einzelfragen, aber auch bei allgemeinen Rechtsinstituten (z.B. den Minderjahrigenschutz) auf das BGB zuruckgegriffen. Wegen der unterschiedlichen Aufgabenstellung des BGB, das die Rechtsbeziehungen der Burger untereinander regelt, und des Verwaltungsrechts, das das Verhaltnis von Staat und Burger betrifft, sind solche Ubernahmen aber problematisch.
Heinrich de Wall erortert die historischen Voraussetzungen, die methodischen Grundlagen und die verfassungsrechtlichen Schranken der privatrechtlichen Vorschriften im Verwaltungsrecht. Am Beispiel der zentralen Vorschriften des Allgemeinen Teils und des Allgemeinen Schuldrechts des BGB stellt er die Moglichkeiten und Grenzen der Anwendung dieser Vorschriften dar. Dabei zeigt er, dass die Vergleichbarkeit der Interessenlagen nicht aus einer Gleichsetzung abstrakter Kategorien - wie etwa verwaltungsrechtlicher und privatrechtlicher 'Willenserklarungen' oder 'Schuldverhaltnisse' - gefolgert werden kann, sondern jede konkrete Einzelregelung und jeder Einzelfall analysiert werden muss.
German description: Im Gegensatz zum Burgerlichen Recht mit dem BGB ist das Allgemeine Verwaltungsrecht nur unsystematisch und unvollstandig geregelt. In Rechtsprechung und Lehre wird daher immer wieder fur Einzelfragen, aber auch bei allgemeinen Rechtsinstituten (z.B. den Minderjahrigenschutz) auf das BGB zuruckgegriffen. Wegen der unterschiedlichen Aufgabenstellung des BGB, das die Rechtsbeziehungen der Burger untereinander regelt, und des Verwaltungsrechts, das das Verhaltnis von Staat und Burger betrifft, sind solche Ubernahmen aber problematisch.
Heinrich de Wall erortert die historischen Voraussetzungen, die methodischen Grundlagen und die verfassungsrechtlichen Schranken der privatrechtlichen Vorschriften im Verwaltungsrecht. Am Beispiel der zentralen Vorschriften des Allgemeinen Teils und des Allgemeinen Schuldrechts des BGB stellt er die Moglichkeiten und Grenzen der Anwendung dieser Vorschriften dar. Dabei zeigt er, dass die Vergleichbarkeit der Interessenlagen nicht aus einer Gleichsetzung abstrakter Kategorien - wie etwa verwaltungsrechtlicher und privatrechtlicher 'Willenserklarungen' oder 'Schuldverhaltnisse' - gefolgert werden kann, sondern jede konkrete Einzelregelung und jeder Einzelfall analysiert werden muss.
Price: £136.00
Pages: 584
Publisher: Mohr Siebeck
Imprint: Mohr Siebeck
Series: Jus Publicum
Publication Date:
15 November 1999
ISBN: 9783161470233
Format: Hardcover
BISACs:
LAW / Civil Law, LAW / Constitutional, Systems of law: civil codes / civil law, Constitution